TRGS 519 Asbestbeseitigung
TRGS 519 Asbestbeseitigung
Bei Umbau / Modernisierungsarbeiten in und an Gebäuden, die vor 1995 gebaut oder umgebaut wurden ist höchste Vorsicht geboten! Bereits im Vorfeld bei solchen Sanierungsarbeiten sollten sie eine fachgerechte Beprobung entnehmen.
Bei unsachgemäßem Umgang mit Asbest und dem Bearbeiten von asbesthaltigen Material werden nicht sichtbare Asbestfasern freigesetzt. Beim Einatmen der lungengängigen Fasern kann schon bei geringer Belastung eine erhebliche Gefahr ihrer Gesundheit entstehen .
Derzeit gibt es drei anerkannte Krankheiten durch Asbest : Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) Lungenkrebs/Kehlkopfkrebs und einer Tumorbildung des Bauch und Rippenfells. Asbest ist nicht ungefährlich, spielen Sie also nicht mit der Gesundheit, holen Sie sich ein kostenloses unverbindliches Angebot bei uns ein!
Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Möglichkeit einer Asbestsanierung, wir führen diese fachgerecht durch und sorgen für eine gesetzeskonforme Asbestentsorgung bis hin zur Montage von einem neuen Dachbelag wie zB. vorgefertigten Bauelementen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Asbestsanierungen und Entsorgung.
Lehrhuber Asbestbeseitigung nach TRGS 519 Bundesweit & Bayernweit vertreten
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